2014 wurde er zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Damals hatte er von einem Auto aus auf die Wohnung seiner Ex-Freundin geschossen. Außerdem musste er sich einer Drogentherapie unterziehen.
Bei dem Vorfall am Montag hatte er in der einen Hand eine Schusswaffe und in der anderen eine Flasche. Ob er unter Einfluss von Drogen oder Alkohol stand, muss ein Bluttest zeigen.
Der Aufforderung der Polizei, die Waffe niederzulegen, war er nicht nachgekommen. Daher schoss die Polizei ihn nieder. Die Polizei geht nicht von einem terroristischen Hintergrund aus.
belga/sh - Bild: Nicolas Maeterlinck/Belga