Die Richter erklärten einen diesbezüglichen Beschluss der Gemeinschaftregierung für gesetzeswidrig. Demnach gilt als Vorbedingung für die Zulassung zum zweiten Bachelorjahr im Fach Medizin nur das Erreichen von 45 Studienpunkten. Das Urteil des Staatsrats dürfte die Unsicherheit für die Medizin-Studenten im Süden des Landes weiter erhöhen.
Die föderale Gesundheitsministerin Maagie de Block gab in einer ersten Reaktion bereits zu verstehen, dass man sich im frankophonen Landesteil an den geltenden Verteilungsschlüssel der Arzt-Zulassungen halten müsse. Der zuständige Gemeinschaftsminister Marcourt wurde von Ministerin De Block für nächste Woche Donnerstag zu einer Unterredung in der Sache eingeladen.
belga/rkr