Das Parlament hat Ende Juli einen entsprechenden Gesetzesvorschlag gutgeheißen, wie die Zeitung De Morgen berichtet. Er wird in Kraft treten, sobald das Gesetz im Staatsblatt erscheint.
Die Anstiftung zu terroristischen Straftaten war zwar auch bisher strafbar, aber in vielen Fällen nur schwer zu beweisen. Die Justizbehörden mussten konkrete Beweise dafür vorlegen, dass ein direkter Zusammenhang zwischen Hasspredigten und einem möglichen Terroranschlag bestand.
Diese Beweislast fällt jetzt weg. Schon der Aufruf zu einer terroristischen Tat, zum Beispiel in sozialen Netzwerken, kann zu einer Verurteilung führen.
Auch der Aufruf, als Kämpfer nach Syrien oder in den Irak zu ziehen, ist strafbar. Dafür können Gefängnisstrafen von fünf bis zehn Jahren verhängt werden.
vrt/morgen/est - Illustrationsbild: Gil Cohen Magen/EPA