Wie die "Tijd" berichtet, sind die Nachrichtendienste jetzt dazu verpflichtet, alle Daten zu Personen nach 50 Jahren zu löschen.
Angaben, die sich in nachrichtendienstlicher Hinsicht als nutzlos erweisen, müssen nach der neuen Regelung bereits schneller verschwinden. Nur in Ausnahmefälle dürfen die Daten länger als 50 Jahre aufbewahrt werden.
vrt/rkr - Illustrationsbild: Virginie Lefour/BELGA