Ende Juni nahmen über 1.100 Studenten an einer Wettbewerbsprüfung teil, nur etwas mehr als die Hälfte von ihnen sollte für das zweite Studienjahr zugelassen werden. Für dieses Auswahlverfahren gebe es keine gesetzliche Grundlage, entschied nun das oberste Verwaltungsgericht.
Mit dem Urteil wird die Studienbeschränkung nun ausgesetzt. Geklagt hatten Studenten der Uni Namur.
Die Französische Gemeinschaft hatte das Auswahlverfahren in diesem Jahr erstmals eingeführt, um die Zahl der Medizinabsolventen zu beschränken. Dies sei nötig, weil es mehr Absolventen als Zulassungen für Ärzte und Zahnärzte gebe.
belga/okr - Illustrationsbild: Nicolas Maeterlinck/BELGA