Außerdem können jetzt auch Ausländer, die in Belgien geboren wurden, in ihre Heimatländer abgeschoben oder an Drittstaaten überliefert werden, wenn sie schwere Straftaten wie Mord begangen haben oder an Terrorismus beteiligt waren. Auch sollen diese Straftäter jetzt mit einem lebenslangen Rückkehrverbot nach Belgien belegt werden können. Im Gegenzug hat die Föderalregierung andere Hürden zur Ausweisung erhöht.
Nicht mehr ausgewiesen werden dürfen demnach straffällig gewordene Ausländer, die bis zu ihrer Tat mindestens 20 Jahre rechtschaffen in Belgien gelebt haben. Ausgenommen sind jedoch Terroristen, die mit ihren Taten die nationale Sicherheit gefährdet haben. Sie sollen unter Richtervorbehalt abgeschoben werden dürfen, egal wie lange sie in Belgien gelebt haben.
belga/rtbf/okr - Archivbild: Laurie Dieffembacq/BELGA