Der junge Mann hatte am Steuer des Fahrzeugs gesessen, das im Januar 2015 auf der Autobahn bei Porta Westfalica von der Fahrbahn abgekommen war. Malanda war den Ermittlungen zufolge aus dem Auto geschleudert worden.
Der Angeklagte, ein Freund Malandas, gab am Montag vor Gericht zu, auf regennasser Straße zu schnell gefahren zu sein. Ein Gutachten hatte das bestätigt, allerdings den Vorwurf des Rasens auf der Autobahn verneint.
Das Gericht beurteilte den Angeklagten nach Jugendstrafrecht. Nach Ansicht von Gericht und Staatsanwaltschaft ist der 21-Jährige mit dem Tod seines Freundes bereits genug bestraft. Die Richterin sprach von einem Moment-Versagen.
dpa/dop - Archivbild: Michael Horst/AFP