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SNI: Vollzeitbeschäftigte werden steuerlich bestraft

03.07.201613:52

Wer Vollzeit arbeitet, hat das Nachsehen - zumindest steuerlich betrachtet. Berechnungen des Selbstständigenverbandes SNI zufolge, erhalten Vollzeit-Arbeitnehmer nämlich bei weitem nicht das doppelte Nettogehalt einer Halbzeitkraft.

Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten in der Privatwirtschaft ist in den vergangenen zehn Jahren um mehr als ein Viertel (28 Prozent) gestiegen. Die Zahl der Vollzeitbeschäftigten stieg im selben Zeitraum hingegen nur um 1,7 Prozent. Das geht aus einer Untersuchung des Selbstständigenverbands SNI hervor.

Verbandspräsidentin Christine Mattheeuws beklagt, dass Vollzeitarbeit steuerlich bestraft werde. Laut SNI Berechnungen erhalte ein Arbeitnehmer bei Vollzeitbeschäftigung bei weitem nicht das doppelte Nettogehalt eines Halbtagsbeschäftigten. Dank steuerlicher Vorteile liege das Nettogehalt eines Halbtagsbeschäftigten bei 62 Prozent eines Vollzeitbeschäftigten.

Der Selbstständigenverband appelliert daher an die Föderalregierung, Vollzeitbeschäftigung weniger stark zu besteuern.

belga/rtbf/okr - Illustrationsbild: Yorick Jansens (belga)

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