Der Text sieht vor, im Einzelhandel Öffnungszeiten rund um die Uhr zu erlauben und Selbständigen Geschäftsleuten Öffnungszeiten an Sonn- und Freitagen einzuräumen. Zwar sieht der Gesetzesentwurf eine Beibehaltung der bislang gültigen Öffnungszeiten von 5 Uhr morgens bis 21 Uhr abends vor, doch wird gleichzeitig der Betrieb eines Geschäftes rund um die Uhr geschaffen. Die bislang auf drei begrenzte Anzahl verkaufsoffener Sonntage pro Jahr kann durch die Neuregelung verdoppelt oder verdreifacht werden.
Neue Ladenschlusszeiten in Belgien können kommen
Der Wirtschaftsausschuss der Kammer hat heute den Gesetzesentwurf zur Veränderung des geltenden Ladenschlussgesetzes verabschiedet.