Eine Reportage des VRT-Fernsehens hatte einen Fall aufgerollt, in dem ein Unfallopfer auf Arbeitsunfähigkeit klagte, die Versicherung aber die Entschädigung verweigerte. Die Versicherung stützte sich auf ein Experten-Gutachten, das zu dem Schluss gekommen war, der Mann könne durchaus noch arbeiten. Die Reportage deckte weitere Fälle auf, die den Verdacht von Gefälligkeitsgutachten untermauerten.
Das nationale Verzeichnis soll im Dezember eingeführt werden und ist zur Auskunft verpflichtet. Damit soll die größtmögliche Neutralität gewährleistet werden.
rtbf/sh - Bild: Nicolas Maeterlinck/Belga