Die bisher vorgesehen Strafen für die Verletzung des Berufsgeheimnisses von Ärzten, Anwälten und Magistraten wären ein Witz und müssten verschärft werden, sagte er in einem Interview mit dem Soir.
Ausdrücklich ausgenommen davon werden laut Geens aber Quellen, aus denen Journalisten die Information für ihre Arbeit beziehen. Einzige Ausnahme hierbei: Journalisten, die zwar den beruflichen Titel tragen, aber nicht als solche arbeiteten. Sie müssten nicht zwingend wie Journalisten behandelt werden.
In einigen Terrorismus-Ermittlungsverfahren hätten Informationen bereits in der Presse gestanden, bevor die Justiz davon Kenntnis hatte, so der Justizminister.
rtbf/sh - Bild: Nicolas Maeterlinck/Belga