Der Ministerrat beschloss am Freitag, dass pro Flüchtling zehn Prozent des sogenannten Lebenslohns zusätzlich vom Föderalstaat gezahlt werden, was einer Gesamtsumme von rund 6,3 Millionen Euro pro Jahr entspricht.
Anerkannte Flüchtlinge beziehen über das ÖSHZ das soziale Integrationseinkommen. Viele Kosten wie beispielsweise die Kaution für eine Wohnung, die schulische Ausgaben für Kinder, Sprachkurse oder Lehrgänge kommen für die Sozialhilfezentren hinzu.
Der für Migration und Asyl zuständige Staatssekretär Theo Francken (N-VA) sagte, es sei besonders wichtig, den Flüchtlingen dabei zu helfen, eine bezahlte Arbeit zu finden.
rtbf/mh - Bild: Siska Gremmelprez/BELGA