Die Zeitung "La Libre Belgique" schreibt unterdessen heute, die Kammer habe die Hausdurchsuchungen als ordnungswidrig bezeichnet und eine weitere Verwendung der Dokumente untersagt.
Der Anwalt von sechs Opfern hat eine Klage beim Europäischen Menschenrechtshof in Straßburg hinterlegt. Er will durch ein Dringlichkeitsverfahren Akteneinsicht erhalten. Justizminister De Clerck rief die Brüsseler Generalstaatsanwaltschaft auf, Klarheit über das Urteil und die sich daraus ergebenden Folgen zu schaffen.
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