"Tödliche Entgleisung südlich von Paris", titelt L'Avenir, "Sechs Tote", schreibt kurz und bündig Het Belang van Limburg. "Mit voller Geschwindigkeit auf Bahnsteig geprallt", so die Schlagzeile bei Het Laatste Nieuws. Gleich mehrere Zeitungen machen heute mit dem Zugunglück gestern Abend bei Paris auf. Von sechs Toten und 200 Verletzten schreibt Het Laatste Nieuws, von der "größte Zugkatastrophe in Frankreich seit 1988" L'Avenir.
Voyeurismus oder Hilfe?
Die Zeitung widmet dem Unglück auch ihren Kommentar: Kaum war das Unglück geschehen, gab es schon die ersten Bilder auf Twitter. Bilder, die schockiert haben, weil dadurch direkt klar wurde, hier handelt es sich um eine Katastrophe. Ist das Voyeurismus? Haben die Bilder eine Berechtigung? Gehen sie nicht an der die Grenze dessen, was man den Opfern und ihren Familien in so einer Situation zumuten kann? Die Fragen sind berechtigt, in einer Zeit, wo man tatsächlich über alles meint, in Bild und Wort so schnell wie möglich kommunizieren zu müssen. Oft werden dabei tatsächlich Grenzen überschritten, doch hier, bei dem Zugunglück, glauben wir, dass das nicht der Fall ist. Vielmehr sind die sozialen Netzwerke für Zeugen, Opfer und Angehörige ein Mittel, das Erlebte zu teilen. Und so Schock und Schmerz besser verarbeiten zu können, meint L'Avenir.
"Gewerkschaften machen Druck auf Staatssekretär", titelt De Morgen. "Beamte drohen, die Wähler von Bogaert zu mobben", schreibt Het Nieuwsblad. Demnach ist die sozialistische Gewerkschaft der Beamten sauer über die Pläne der Föderalregierung, die Beförderung von Beamten in höhere Gehaltsstufen künftig an Leistungen zu knüpfen. Die Gewerkschaft droht nun, in Westflandern, der Heimat des zuständigen Staatssekretärs Hendrik Bogaert, die Steuerprüfungen von Unternehmen auszuweiten.
Kein Verständnis für Protest von Beamten
Fast alle flämischen Zeitungen kommentieren diese Ankündigung der Gewerkschaft. Kein Blatt hat dafür Verständnis: Das ist starker Tobbak, schreibt zum Beispiel Gazet Van Antwerpen. Von der sozialistischen Gewerkschaft sind wir ja einiges gewohnt. Aber das schlägt dem Fass den Boden aus.
Het Belang Van Limburg meint: Die Drohung der Gewerkschaft verstehen wir nicht ganz, denn wenn sie jetzt mit genaueren Steuerprüfungen Druck auf den Staatssekretär ausüben möchte, heißt das doch auch: Bisher haben die Steuerbeamten nicht vernünftig gearbeitet und damit gibt die Gewerkschaft dem Staatssekretär recht, sich von dem automatischen Beförderung zu verabschieden. Und Leistung als Kriterium einzuführen.
Het Nieuwsblad schreibt: Warum sollten für Beamten andere Regeln gelten als für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft?
Eine Administration ist nicht dafür da, den Beamten zu dienen, sondern dem Steuerzahler. Das sollten die Beamten endlich begreifen, hat auch De Morgen hat kein Verständnis für die Gewerkschaftsdrohung und De Standaard führt aus: Regularien und damit Arbeitsbedingungen zu überarbeiten ist eine ganz normale Sache. Zeiten ändern sich und Regierungen haben den Auftrag, die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen an die neuen Zeiten anzupassen. Das sich jetzt etwas bei den Beamten ändern soll, ist nur recht und willig. Sich dagegen aufzulehnen, ist ziviler Ungehorsam, findet De Standaard.
4G und neues Namensgesetz
La Libre Belgique kommentiert die Entscheidung der Hauptstadtregion, jetzt doch die 4G-Frequenz für ultraschnelle Mobilfunk- und Internetverbindungen zuzulassen. Ab 2015 könnte 4G in Brüssel funktionieren. Es war trotzdem gut, schreibt die Zeitung, dass man sich in Brüssel ausführlich Gedanken zur 4G gemacht hat. Die Debatte der vergangenen Monate war nicht umsonst. Pro und Contra 4G, beide Seiten hatten gute Argumente. Es ist richtig, dass Brüssel als europäische Hauptstadt schwer ohne 4G auskommen kann. Aber auch die Sorge, vor allem der Grünen Politiker, um die Gesundheit der Menschen ist nicht von der Hand zu weisen. Denn bei 4G handelt es sich um die neueste Generation einer Technologie, deren Auswirkungen auf den menschlichen Organismus wir noch nicht richtig kennen, so La Libre Belgique.
Het Laatste Nieuws widmet seinen Leitartikel einem Gesetzesvorhaben. Neugeborene sollen künftig wahlweise den Nachnamen des Vaters, der Mutter oder beide Nachnamen erhalten können. Bisher gilt in Belgien, dass das Kind den Nachnamen des Vaters bekommt. Die Zeitung freut sich über die bevorstehende Änderung: Die heutige Regel geht auf einen Beschluss von 1795 zurück. Es war längst an der Zeit, dieses Gesetz zu ändern. Endlich ist es soweit, endlich hört die ewig lange Diskriminierung der Mütter auf. Und nicht nur das: Denn mit der vorgeschlagenen Möglichkeit, zwischen dem Nachnamen der Mutter, des Vaters oder einer Kombination von beiden wählen zu können, gibt sich Belgien eins der modernsten Namensgesetze auf der Welt, schreibt Het Laatste Nieuws.