Richterin korrupt?
Zum einen geht es um den Korruptionsverdacht gegen die Vorsitzende des Brüsseler Handelsgerichtes, Francine De Tandt, und zum anderen um das Problem der Wiedereingliederung der Strafgefangenen in die Gesellschaft. Letzteres vor dem Hintergrund, dass einer der beiden Gangster, die in der Brüsseler Stadtgemeinde Uccle ein Altenheim überfielen und dabei eine Person töteten, eigentlich noch im Gefängnis saß, jedoch tagsüber die Haftanstalt verlassen durfte, um sich auf das Leben in Freiheit nach seiner Entlassung vorzubereiten. Er nutzte jedoch diese begrenzte Freiheit, um sofort eine neue Straftat zu begehen.
Offener Strafvollzug fordert Opfer
Dazu schreibt Het Belang van Limburg, durch diesen Vorfall rückt die Integration von Strafgefangenen in die Gesellschaft erneut in den Blickpunkt des Interesses. Das Opfer des Überfalls von Uccle würde noch leben, wenn es das System des Offenen Strafvollzugs nicht gäbe, wobei Häftlinge nur noch die Nacht im Gefängnis verbringen müssen. Man muss allerdings bedenken, dass jeder Strafgefangene irgendwann wieder in die Freiheit entlassen wird, und dann erneut eine potentielle Gefahr darstellt. Deshalb ändert auch die schreckliche Tat von Uccle nichts an der Notwendigkeit, Häftlinge rechtzeitig auf ihre Entlassung vorzubereiten.
Führt mehr Überwachung zu unfreier Gesellschaft?
La Libre Belgique notiert, jetzt häufen sich wieder die Stimmen derer, die mehr Strenge, mehr Überwachungskameras und mehr Polizei fordern. Eines sollte man jedoch nicht vergessen: Würde man diese Forderungen umsetzen, verringerte sich dadurch die Freiheit von uns allen. Eine solche Gesellschaft würde sich wohl niemand wünschen.
Im gleichen Zusammenhang heißt es in Het Laatste Nieuws, die Leute, die über die schrittweise Wiedereingliederung von Strafgefangenen in die Gesellschaft entscheiden müssen, sind nicht zu beneiden. Natürlich sind Maßnahmen zur schrittweisen Gewöhnung an die Freiheit erforderlich. Doch werden diese hierzulande mit einer sträflichen Blauäugigkeit gehandhabt. Die oberste Priorität muss der Schutz der Bürger gegen gefährliche Kriminelle sein. Dieses Prinzip ist jedoch anscheinend nicht zu allen Verantwortlichen der hohen Gerichtsbarkeit durchgedrungen.
Richterin de Tandt war erpressbar
Und damit kommen wir zum zweiten Justizthema der Inlandspresse, zum Korruptionserdacht gegen die Präsidentin des Brüsseler Handelsgerichtes, Francine De Tandt.
De Morgen bringt zu diesem Fall heute eine weitere Neuigkeit, der zufolge das Unternehmen des Mannes, der Francine de Tandt 1998 über 21 Millionen Franken lieh, vom Brüsseler Handelsgericht bereits viermal für bankrott erklärt wurde, trotz allem seine Tätigkeiten ungestört fortsetzen konnte. Der Mann brüstet sich sogar damit, dass Richterin De Tandt keine andere Wahl hatte, als nach seiner Pfeife zu tanzen, weil er andernfalls die 21 Millionen belgische Franken, das sind über 500.000 Euro, von ihr zurückfordern würde. Wie war es möglich, so fragt De Morgen, dass die erpressbare Magistratin Francine De Tandt auch noch zur Vorsitzenden des Brüsseler Handelsgerichtes ernannt wurde?
Reibereien zwischen Justiz und Polizei
La Dernière Heure fordert endlich die ganze Wahrheit in dieser Angelegenheit. Nach der Affäre Dutroux hatte man geglaubt, dass die berühmt-berüchtigten Pannen zwischen Polizei und Justiz der Vergangenheit angehören. Mehr als zehn Jahre später treten jedoch zwischen beiden Institutionen die gleichen unheilsamen Reibereien und Defizite auf. Hier hat der Justizminister die Aufgabe, unverzüglich für Abhilfe zu sorgen.
Dazu hat er gestern den ersten Schritt getan, indem er eine strafrechtliche Untersuchung gegen Francine De Tandt ankündigte und zugleich den Kassationshof aufforderte, einen Bericht zu dem bereits laufenden Disziplinarverfahren gegen die Präsidentin des Brüsseler Handelsgerichtes zu erstellen. Letzteres ist in den Augen von Le Soir, nachdem zwischen Polizei und Justiz tagelang dreckige Wäsche gewaschen wurde, endlich eine gute Neuigkeit, denn es wird höchste Zeit, so Le Soir sinngemäß, dass der Justizminister der hohen Magistratur etwas genauer auf die Finder schaut.
Kontrolle des Justizapparats gefordert
In ähnlichem Sinne äußert sich auch De Standaard, mit dem Hinweis, das bisher praktizierte System der Selbstkontrolle der Justiz kann deren Glaubwürdigkeit nach den Verdächtigungen der letzten Tage nicht länger garantieren. Es ist höchste Zeit, dass auch bei der Magistratur für Transparenz und Öffentlichkeit gesorgt wird.
Dies erfordert nach Ansicht von Het Nieuwsblad eine tief greifende Justizreform, die es ermöglicht, den Gerichtsapparat extern der gleichen Kontrolle zu unterwerfen, wie sie auch für die Regierung und das Parlament besteht. Nur so kann man dem Grundgesetz, wonach alle Macht vom Volke ausgeht, wirklich gerecht werden.