Die Folgen der Verbannung der Liberalen in die Opposition
Der ehemalige Premierminister Mark Eyskens erklärt in einem Interview mit Het Laatste Nieuws, nachdem man die Liberalen aus den Regierungen Flanderns und der Wallonie verbannt habe, sei jede Staatsreform unmöglich geworden. Es komme keine Verfassungsrevision vor 2011, und auch der Wahlbezirk Brüssel-Halle-Vilvoorde werde nicht rechtzeitig gespalten. Wenn man im Jahr 2011 gültige Wahlen organisieren wolle, müsse man zu den ehemaligen Wahlkreisen zurückkehren.
Het Belang Van Limburg behauptet: Die CD&V hatte drei heimliche Gründe, um die Liberalen auszubooten. Die christliche Gewerkschaft wollte keine rechte Regierung mit der N-VA und der VLD ohne die Sozialisten. Die CD&V hat der N-VA viel zu verdanken. Open VLD geriet zwischen den flämischen Hammer der N-VA und den belgischen Amboss der CD&V und wurde zerquetscht. Die CD&V/N-VA - Kartelle bestehen auf lokaler Ebene weiter. Die Stärke der CD&V auf nationaler Ebene stützt sich auf ihre lokale Stärke.
Die Kopftuch-Polemik
Zur Debatte über das Tragen eines Kopftuchs im Parlament schreibt Le Soir: Es ist die strikte Anwendung der Regeln der parlamentarischen Demokratie. Im Gegensatz zu den gewählten Volksvertretern sind Beamte dem Neutralitätsgebot unterworfen. Ein Staatsbeamter muss in seinen Kontakten mit den Bürgern jede Haltung vermeiden, die den Eindruck erwecken könnte, dass er nicht neutral ist. Die Frage des Tragens religiöser oder philosophischer Symbole an einem Schalter des öffentlichen Dienstes muss von den Abgeordneten behandelt und entschieden werden.
De Morgen hält es für völlig normal, dass eine Abgeordnete wegen ihrer Identität gewählt wird. Ein Parlamentsmitglied ist keine neutrale Person, sondern verkörpert eine der vielen Strömungen innerhalb der Demokratie. Es hat das Recht, seine Überzeugung sichtbar zu machen. Man darf nicht die Freiheit des einen, ein Kopftuch zu tragen, einschränken, um die Freiheit jener zu schützen, die kein Kopftuch tragen wollen.
La Libre Belgique erinnert daran, dass die westlichen Staaten seit zwei Jahrhunderten die Trennung von Staat und Kirche beachten. Sie garantieren auch die religiöse und konfessionslose Meinungsfreiheit. Die demokratischen Werte sind so stark, dass man sich nicht fürchten sollte, wenn eine Abgeordnete im Parlament ihre Zugehörigkeit zu einer Religion zur Schau stellt.
Viele Frauen im wallonischen Parlament
Heute legen die 75 gewählten Abgeordneten des wallonischen Parlaments ihren Eid ab. Vers L'Avenir stellt fest, dass jeder dritte wallonische Volksvertreter eine Frau ist, doppelt so viele wie 2004. Die Zeitung befragt eine Reihe von weiblichen Abgeordneten, darunter auch die deutschsprachige Grüne Monika Dethier.
Justiz zu mild für jugendliche Täter?
Flandern empört sich über die vermeintlich zu großzügige Behandlung jugendlicher Straftäter durch die Justiz. Gazet Van Antwerpen notiert: Zwei junge Ukrainer, die einen Jugendlichen in einer Genter Schule niederstachen, wurden vom Richter nur ermahnt. In Ninove wurde eine 80-jährige Frau von vier Minderjährigen zusammengeschlagen. Sie gingen frei aus. So kann es nicht weitergehen. Es ist etwas faul am Jugendrecht, an gewissen Jugendrichtern und im Staate Belgien, der nicht genügend Jugendeinrichtungen vorsieht.
Die gleiche Meinung vertritt Het Nieuwsblad: In nahezu allen Fällen war Platzmangel der Hauptgrund, um jugendliche Straftäter nicht einzusperren. Man darf Jugendliche nicht wie Erwachsene behandeln, doch das darf kein Argument sein, um jugendliche Täter ungestraft und ohne jede Begleitung laufen zu lassen. Das ist eine große Herausforderung für die Politiker.
De Standaard erinnert daran, dass der föderale Justizminister versprochen hat, ab dem Herbst die Situation mit neuen Jugendgefängnissen zu verbessern. Dabei sagte er nicht, dass der Mangel nicht auf der föderalen Ebene liegt, sondern auf der flämischen. Dort gibt es zu wenige Jugendanstalten. Die flämische Regierung muss massiv in diesen Sektor investieren, so dass die Kapazität schnell zunimmt. Sie muss auch die föderale Gesetzgebung, die aus einem Kompromiss zwischen dem frankophonen Wunsch des Jugendschutzes und der flämischen Forderung nach einem Jugendstrafrecht resultierte, endgültig über Bord werfen.