Vers L'Avenir bringt die Schlagzeile: „Die Experten geben der Fortis-Kommission eine neue Frist“. Die Sachverständigen haben nachgegeben. Sie wollen ihre Stellungnahme überarbeiten und dabei die Argumente der Abgeordneten berücksichtigen. In einem neuen Bericht werden sie anführen, was der Untersuchungsausschuss rein juristisch tun darf. Er ist noch nicht gestorben.
La Libre Belgique hingegen kommentiert: Die Sachverständigen haben als Dogma verkündet, dass ein Untersuchungsausschuss nicht gegen die gerichtliche Gewalt ermitteln kann, ohne gegen die Gewaltentrennung zu verstoßen. Doch die Gewaltenteilung bedeutet nicht, dass die Legislative nicht die Befugnis besitzt, die Exekutive zu kontrollieren und die gerichtliche Gewalt zu untersuchen. Vor allem, wenn man Funktionsstörungen feststellt, wie in dieser Affäre. Hohe Gerichtsbeamte haben sich öffentlich darüber beklagt, politischem Druck ausgesetzt zu sein. Es wäre unverständlich, wenn der Untersuchungsausschuss die Politiker anhören könnte, aber nicht die Richter. Man darf das Parlament nicht zum Schweigen verurteilen und es daran hindern, Ermittlungen durchzuführen.
Auch L'Echo notiert: Eine Untersuchung durch das Parlament ist weiterhin angebracht und erforderlich. Es geht darum, ob das Kabinett des Premierministers tatsächlich Druck auf Richter ausgeübt hat, um das Urteil des Brüsseler Appellationshofes zu beeinflussen, das den Aktionären Recht gab, die den Verkauf von Fortis an BNP Paribas anfochten. Es ist nicht sicher, dass eine juristische Prozedur diese Frage beantworten kann. Eine parlamentarische Untersuchung kann das wohl. Sie muss die Ereignisse beleuchten, die Verantwortung ermitteln und die notwendigen Gesetzesänderungen vorschlagen. Ihr Bericht enthält eine politische Wahrheit, keine juristische. Und das ist gut so.
Richter dulden keine Kritik
Gazet Van Antwerpen findet: Die Richter dulden keine Kritik. Beim Appellationshof und beim Kassationshof sind in der Fortis-Affäre eigenartige Dinge geschehen. Die Folge war der Rücktritt von zwei Ministern, doch man will das Parlament daran hindern, Ermittlungen durchzuführen. Das Gericht will die Kontrolle selbst ausführen. Die Unabhängigkeit der Gerichte ist zwar wichtig, doch es ist Zeit, dass einige Richter sich verantworten müssen.
De Standaard fügt hinzu: Es ist nicht schlecht für die Justiz, dass der parlamentarische Untersuchungsausschuss jetzt doch ermitteln darf, wenn auch mit großer Vorsicht und Einschränkungen. Das sind schlechte Nachrichten für die Richter, die manipuliert haben und für jene, die glaubten, die Justiz besitze das Recht, ihre Affären selbst zu regeln. Es ist aber eine gute Nachricht für alle anderen. Für die Gerichtsbeamten, die es besser wissen, für die Justiz selbst und für die Gesellschaft. Gleichzeitig erhielten die Politiker den Rat, die Affäre ausgeglichen zu behandeln. Sie müssen die Wahrheit suchen und sich nicht gegenseitig bekämpfen.
De Morgen meint: Es steht den Sachverständigen frei, auf die Gefahren hinzuweisen, die von den Ermittlungen eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses ausgehen. Doch dann müssen sie eine Alternative bieten. Und das tun sie nicht.
Politische Planung hinter dem Ausschuss
De Tijd bemerkt: Die parlamentarische Untersuchung würde am besten hinausgeschoben, bis die gerichtlichen Ermittlungen und Prozeduren beendet sind. Doch eine solche Verschiebung würde die politische Planung stören, die hinter dem parlamentarischen Ausschuss steckt. So will die CD&V noch vor den Regionalwahlen eine Rehabilitierung ihrer Spitzenpolitiker Leterme und Vandeurzen. Die PS möchte die Ermittlungen im Wahlkampf ausnutzen, um dem Liberalen Reynders zu schaden. Die Diskussion über den Untersuchungsausschuss k ann für die Van Rompuy-Regierung bedrohlich werden und zu vorgezogenen Neuwahlen im Juni führen.