"Vor den Wahlen"
La Derniere Heure bringt ein Interview mit der cdH-Vizepremierministerin Joëlle Milquet. Sie hält einige kleine gemeinschaftspolitische Vorabkommen noch vor den Regionalwahlen im Juni für möglich. Das Kartell CD&V/N-VA habe alle Versuche torpediert, weil es mehr haben wollte - und schließlich nichts erreicht. Ohne die N-VA sei der Dialog wieder aufgenommen.
Milquet erwartet allerdings kein globales Abkommen vor den Wahlen. Nach dem Urnengang könne man über die Finanzierung der Gliedstaaten und die Brüsseler Frage verhandeln. Zu BHV mahnt die cdH-Vorsitzende die Flamen, sie müssten wissen, dass keine Föderalregierung mit frankophonen Parteien die einfache Spaltung des Wahlbezirks akzeptieren werde.
La Libre Belgique schreibt zur Diskussion über einen Fortis-Untersuchungsausschuss: Die MR will den Sonderausschuss über die Behandlung der Bankenkrise erst nach dem Ausschuss über die Gewaltentrennung einsetzen. Die PS will nicht so lange warten. Das legt die Vermutung nahe, dass die PS den MR-Vorsitzenden Reynders noch vor den Regionalwahlen beschädigen will. Das sorgt für Spannungen in der Mehrheit.
Le Soir glaubt, dass die Regionalwahlen eine Quelle ständiger Instabilität in der Föderalregierung sein werden. Das macht einem Angst, denn die Wirtschaftskrise wird hart sein. Der letzte Beweis war der Anstieg der Arbeitslosigkeit in der Wallonie. Das Land braucht keine wahlpolitischen Streitereien zwischen den Parteien, sondern eine Führung mit Weitsicht.
Het Laatste Nieuws bedauert in diesem Zusammenhang, dass die flämische Regierung als Ersatzteam für das föderale Kabinett angesehen wird. Wenn man ein Talent entdeckt, wird es bei der nächsten Gelegenheit in die Föderalregierung geholt. Das muss aufhören, wenn man Flandern eine echte Regierung geben will. Das Wahlsystem fördert diesen Zustand, weil die Wahlen zu einem anderen Zeitpunkt auf einer anderen Ebene zu Stühlerücken in der Regierung und im Parlament führen.
Formfehler führte zur Freilassung von 15 Kriminellen
Zur Haftentlassung mehrerer Schwerverbrecher nach einem Prozedurfehler im Genter Berufungsgericht meint De Standaard: Man muss jetzt ausmachen, ob ein Formfehler automatisch das gesamte Beweismaterial nichtig machen kann. Schlussendlich muss der Gesetzgeber eingreifen. Gesetzestexte müssen auch hartnäckigen Anwälten standhalten. Tun sie das nicht, hat man den Kern des Problems entdeckt. Desto einfacher und leserlicher Gesetze sind, desto weniger bieten sie Diskussionen die Flanke. Die Wahrung der Rechte der Opfer und der Verteidigung sind eine gute Absicht, doch schließlich muss es noch möglich sein, Täter zu bestrafen.
Gazet Van Antwerpen findet: Die Freilassung von Drogen- und Menschenhändlern wegen eines relativ kleinen juristischen Fehlers ist unangemessen. Denn der Fehler hat nichts mit der erwiesenen Tat zu tun, das Urteil des Genter Gerichts ist extrem. Es wird höchste Zeit, dass das Parlament über die Sanktionen für Prozedurfehler beschließt. Es muss eine Liste der Prozedurfehler erstellen, die zur Freilassung führen und jener, die keine Folgen für die Angeklagten haben. Bleibt noch ein weiterer Punkt: Es gibt zu viele Prozeduren.
De Morgen betont: Die Politiker haben undeutliche Gesetzestexte verabschiedet. Die Anwälte und Richter sind nicht für die Freilassung der Verbrecher verantwortlich, sondern die Politiker, die schlechte Arbeit geleistet haben. Anstatt die Magistraten zu beschuldigen, die nichts anderes tun, als die Grundregeln des Rechtsstaats einzuhalten, wären die Politiker besser beraten, die Gesetze zu überdenken.
Het Belang Van Limburg meint auch: Die Anwälte haben den Auftrag, die Interessen ihrer Klienten zu verteidigen. Man kann es ihnen nicht übel nehmen, dass sie beim höchsten Gericht klagen, wenn Zweifel über die Behandlung ihrer Klienten auftreten. Das Wesentliche eines Rechtsstaats ist die korrekte Anwendung der Gesetze für jeden. In diesem Fall hat der Gesetzgeber Fehler begangen und nicht jene, die die Gesetze anwenden.