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  • 80 Jahre BRF
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Die Presseschau von Mittwoch, dem 17. Dezember 2008

17.12.200809:00

Gestern haben drei Psychiater vor dem Schwurgericht in Nivelles festgestellt, dass Geneviève Lhermitte im Moment der Ermordung ihrer Kinder unzurechnungsfähig war.

De Morgen erinnert daran, dass eine andere Untersuchung im November 2007 das Gegenteil behauptet hatte. Das beweist, dass die Psychiatrie keine exakte Wissenschaft ist.

Doch das neue Gutachten entspricht wohl eher der Wahrheit. Es erscheint fast unmöglich, dass eine Mutter bei vollem Bewusstsein gezielt und geplant eine solche Tat vollbringt. Sie muss vollkommen von Sinnen gewesen sein.

Jetzt müssen die Geschworenen anhand des neuen Gutachtens entscheiden, ob sie geistesgestört war oder nicht. Ihr Leidensweg wird niemals enden, gleich ob sie in eine Gefängniszelle kommt oder interniert wird.

Le Soir unterstreicht: Der behandelnde Psychiater hat den Brief, den Lhermitte vor der Tat an ihn richtete, bis zu seiner Aussage vor dem Gericht verschwiegen. Er hat der Untersuchungsrichterin zu Beginn ihrer Ermittlungen nicht gesagt, dass die Täterin ihm die Tragödie angekündigt hatte.

Er hat dadurch das Verständnis der Tat und die weitere Entwicklung beeinflusst. Der Prozess hätte wahrscheinlich nicht stattgefunden, weil der Geisteszustand der Angeklagten ihr ein öffentliches Verfahren erspart hätte.

Das wirft ein schlechtes Licht auf die Psychiatrie, die eigentlich vor Gericht für ein besseres Verständnis der Tat zuständig sein sollte.

Schwere Tage für die Justiz

Es sind schwere Tage für die Justiz, meint Gazet Van Antwerpen. Es gab in drei Tagen drei schwere Zwischenfälle. Das Gutachten der Psychiater vor dem Schwurgericht in Nivelles, das Eingreifen des Justizministers um die Freilassung des Polizistenmörders Iasir zu verhindern, und die Vermutung, dass die Regierung Druck auf die Justiz ausübte, um ein günstiges Urteil in Sachen Fortis zu erhalten.

Man muss wahrscheinlich die Rolle der Psychiatrie in Gerichtsverfahren überdenken. Der Justizminister hat hingegen richtig gehandelt, denn die Freilassung des mutmaßlichen Mörders der jungen Polizistin kommt nicht in Frage. Man muss ernsthaft untersuchen, ob die Regierung tatsächlich Richter unter Druck gesetzt hat.

Het Laatste Nieuws fügt hinzu: Die Beschuldigung einer Einflussnahme der Politik, und zwar des Premierministers, auf die Justiz, ist eine ernste Angelegenheit. Sollte das zutreffen, kann Belgien sich nicht länger als Rechtsstaat bezeichnen.

Eine unabhängige Gerichtsbarkeit ohne jede politische Einmischung ist wesentlich für eine ehrliche Justiz. Nur eine gerichtliche oder parlamentarische Untersuchung kann ergründen, ob die Politik tatsächlich die Justiz beeinflusst hat.

Finanzwelt in Nöten

De Tijd sorgt sich um die Zukunft der Fortis-Bank. Es ist möglich, dass die französischen Aktionäre bei BNP Paribas die Übernahme ablehnen. Dieses Katastrophenszenario wird auf Regierungsebene ernsthaft ins Auge gefasst.

Der Staat wird langsam wieder zu einem wichtigen Akteur in der Bankenlandschaft. Für die Regierung ist die totale Verstaatlichung der Fortis-Bank eine Möglichkeit. Doch das wird viel Geld kosten.

La Libre Belgique widmet ihren Leitartikel der Betrugsaffäre Madoff, die sich weltweit auf mehr als 50 Milliarden Dollar beläuft. Sie ist bezeichnend für eine Finanzwelt, die wahnsinnig geworden ist und die Weltwirtschaft erschüttert.

Sie zeigt erneut das Scheitern des gesetzlosen amerikanischen Kapitalismus. Zumindest haben die großen europäischen und belgischen Banken schnell und transparent reagiert und ihre Verluste durch diese Affäre bekannt gegeben, während die amerikanischen Banken sehr zurückhaltend sind.

Es ist höchste Zeit den Grundstein für einen verantwortungsbewussten und gut regulierten Kapitalismus zu legen.

Weihnachtsgeschenk beim ÖSHZ

De Standaard macht mit dem Bericht auf, dass die ostflämische Gemeinde Herzele zum Jahresende allen Einwohnern, die beim örtlichen Sozialhilfezentrum in der Kreide stehen, die Schulden erlassen wird.

Die Absicht ist gut, doch leider wird sie nicht die richtige Wirkung haben. Ein kollektiver Schuldenerlass verstößt gegen die Philosophie, dass die Sozialhilfezentren nur ergänzende Hilfe leisten dürfen.

Eine allgemeine Maßnahme erweckt zudem den Eindruck, dass es nicht so schlimm ist, sich zu verschulden, weil die Gemeinde am Jahresende doch einen Strich dadurch macht.

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