"Trump ruft den 'Liberation Day' aus: Welche Zölle erheben die Vereinigten Staaten und was bedeutet das für uns?", liest man bei De Morgen auf Seite eins. "Der Krieg der Zölle", titelt Le Soir. "Trump verpasst dem Welthandel einen knallharten Tritt in den Magen", schreibt De Standaard. "Die neue Trump-Steuer ist ein Schlag für die Weltwirtschaft", schreiben fast gleichlautend Het Nieuwsblad, Gazet van Antwerpen und Het Belang van Limburg. "Werden die amerikanischen Einfuhrzölle die Börsen dauerhaft belasten?", fragt La Libre Belgique.
Trump hat der Weltwirtschaft einen Schlag in die Magengrube verpasst, wiederholt De Standaard auch in seinem Leitartikel. Die Globalisierung ist immer auch einhergegangen mit einem Ausbau der internationalen Architektur des Miteinandersprechens und der Zusammenarbeit. Nur dank internationaler Institutionen konnten die Exzesse der Globalisierung gebremst und unter Kontrolle gebracht werden. Freier Handel funktioniert einfach nicht ohne Zusammenarbeit und ohne Spielregeln. Trump will diese Architektur abreißen, er will zurück zur wilden Globalisierung, er torpediert die Klimapolitik, Mindeststeuern für internationale Konzerne und lehnt die Vorstellung eines sozialen Fangnetzes als "kommunistisch" ab. Für Trump sind alle anderen Länder "Profiteure", denen er einseitige Strafzölle aufzwingen darf. Diese sogenannten "Profiteure" werden in den kommenden Tagen über ihre Antwort auf die Einfuhrzölle beraten. Ein guter Start wäre mehr Globalisierung ohne die Vereinigten Staaten, empfiehlt De Standaard.
Die Kollateralschäden von Trumps Politik
Europa wird sicher reagieren müssen, hält die Wirtschaftszeitung L'Echo fest. Zunächst einmal, indem es an seiner Antwort auf Trump feilt. Aber Europa wird vor allem auch schnell handeln müssen, um die Kollateralschäden zu begrenzen. Denn Europa droht, von einer Flut chinesischer Waren weggespült zu werden. Chinas Überproduktion, die massiven Subventionen durch seine Zentralregierung, eine hinter den Erwartungen zurückbleibende Binnennachfrage – all das hat bereits dazu geführt, dass chinesische Unternehmen den europäischen Markt mit lächerlich billigen Produkten fluten. Das könnte nun zu einem Tsunami werden, weil zumindest ein Teil der für Amerika bestimmten chinesischen Produkte durch Trumps neue Handelsbarrieren zurückgeworfen werden wird. Und diese Waren werden die Chinesen zu uns umleiten. Das könnte der bereits wankenden europäischen Wirtschaft endgültig den Rest geben, warnt L'Echo.
Das Gesetz ist eindeutig, erlaubt aber Nuancierung
Besonders in Flandern sorgt derweil ein Urteil in einem Vergewaltigungsfall in Löwen für viel Wirbel: Ein 24-jähriger Mann, der Gynäkologie studiert, wird wegen Vergewaltigung verurteilt, erhält aber keine Strafe, rekapituliert Het Laatste Nieuws. Auf den ersten Blick scheint es, als ob er einer Strafe vor allem entgeht, weil er Mediziner in Ausbildung ist. Bamm, Paukenschlag. Wie auch schon beim Prozess um den Tod von Sanda Dia steht unmittelbar wieder der Vorwurf der Klassenjustiz im Raum. Aber das ist zu kurz gegriffen. Denn im Kern klingt die in den Gerichtsakten dokumentierte Tatnacht nach einem One-Night-Stand von zwei betrunkenen Studenten, bei dem sich die Frau am nächsten Morgen an nichts mehr erinnern konnte und deswegen Anzeige erstattet hat. Aber das Gesetz ist auch in solchen Fällen eindeutig: Wer so betrunken ist, kann keine Zustimmung zu Geschlechtsverkehr geben. Das wirft natürlich generell Fragen auf zu Sex unter Alkoholeinfluss. Aber der Richter hat hier eine rote Linie gesehen, die überschritten worden ist. Er hat offenbar aber auch einen Vorfall gesehen, bei dem nuanciert werden sollte beim Strafmaß. Nicht wegen des sozialen Status des Täters, sondern wegen des Ablaufs. Diese Nuancierung ist in der Berichterstattung der Medien untergegangen und in den Sozialen Medien und bei der Empörung gewisser Politiker sowieso, meint Het Laatste Nieuws.
Gibt es wirklich gesellschaftlichen Fortschritt?
Zwei sturzbetrunkene Menschen, die nachts durch die Stadt irren, auf der vergeblichen Suche nach einem Schlafplatz für die Frau, die ihre Freundinnen nicht mehr findet, fasst Gazet van Antwerpen zusammen. Die beiden finden sich attraktiv, kommen sich näher und landen zusammen im Bett. Aber das ändert nicht das Geringste daran, dass der Mann Sex mit einer Frau hatte, die zu betrunken war, um dem zuzustimmen. Und eine betrunkene Frau hat genau die gleichen Rechte wie eine nüchterne. Vor diesem Hintergrund ist es dennoch sicher zu verantworten, dass der Richter den Mann nicht als brutalen Vergewaltiger verurteilen wollte. Schwieriger zu akzeptieren ist hingegen, dass das Ganze für den Täter quasi keine nennenswerten Folgen haben sollte. Das sollte zum Anlass für eine gründliche Debatte genommen werden über Urteile in Vergewaltigungsfällen und Respekt vor Frauen in welchen Umständen auch immer. Leider hat der Fall aber vor allem zu einer Hetzkampagne gegen den Mann in den Sozialen Medien geführt. Und das wird ganz sicher nicht zu einer konstruktiven Diskussion beitragen, im Gegenteil, kritisiert Gazet van Antwerpen.
Die Liste von Fällen, in denen Vergewaltiger viel zu glimpflich davonkommen, ist lang, kommentiert De Morgen. Das führt dazu, dass sich Frauen, Mütter und Töchter immer noch und immer wieder die Frage stellen müssen, ob der Schutz ihrer körperlichen Unversehrtheit eigentlich das Papier wert ist, auf dem er steht. Gibt es denn tatsächlichen diesbezüglichen gesellschaftlichen Fortschritt? Oder herrscht noch immer die überholte Einstellung vor, dass ein Vergewaltiger nur dann ein Vergewaltiger ist, wenn er Frauen maskiert im Dunkeln auflauert?, fragt De Morgen.
Boris Schmidt