Diese These ist auch von der Entwicklung her nachvollziehbar : die Politik wollte nämlich erst gar kein Verfassungsgericht.Eher war das Gegenteil der Fall: zum Verfassungsgericht kamen die Belgier wie die Jungfrau zum Kind : zu Beginn der Staatsreform, beim zaghaften Beginn der Umwandlung in einen Föderalstaat dozierte in den Rechtsfakultäten eine Generation von Dozenten, wovon viele voller Misstrauen auf eine solche Einrichtung herabschauten: gewiss, dass Italien und Deutschland, damals noch die alte Bundesrepublik, nach den Jahren der Diktatur, mit einer solchen Einrichtung ihre jungen Demokratien absichern wollten,dafür zeigten die strengen Professoren Verständnis, aber für Belgien ? Da wurde gewarnt vor einer solchen Anpassung an den Zeitgeist, mit der Keule der Erinnerung an die Schieflage des "Ancien Régime, der alten Ordnung,, wo der Richterstand in das Machtvakuum gestossen war, vielen Jurastudenten wird der Begriff des "gouvernement des juges" noch in Erinnerung sein, die Abkehr davon, das Primat der Politik, das Parlament als der wahre Souverän galten als Schlüssel und Garanten der Moderne. Sollte sich die gesellschaftliche Entwicklung etwa danach richten, wann , wie in den USA, ein oberster Richter stirbt und von wem er ersetzt wird?wurde gefragt. Abgeordnete und Senatoren sahen das sowieso gleichermassen - erzürnt und knurrig hatte das Parlament auf einen Versuch des Kassationshofes reagiert, als dieses doch tatsächlich ein Gesetz kritisiert hatte - in den Augen der Politik eine Dreistigkeit: so blieb es bei diesem einzigen Versuch - ABER, als gleichzeitig die Politik die Grundlagen für ein völlig neues, ziemlich einzig artiges föderales Modell legte - in dem es generell NICHT hiess: Bundesrecht bricht Landesrecht, sondern in dem alle Regierungen ,also Bund und Länder im Prinzip gleichberechtigt sind , bedurfte es schon eines Schiedsrichters, und sinnigerweise erhielt die neue Institution dann auch den Namen Schiedsgerichtshof.
Merke: zwei Merkmale belgischer Gesetzgebung wären damit erfüllt: aus der Not geboren und an punktuellen Erfordernissen ausgerichtet.Kommen wir zu zwei weiteren Mekmalen: im Nachhinein und mit einem Schuss Improvisation : es ergab sich nämlich, dass manchem bei der Vorstellung dass langfristig sieben Parlamente bzw.Räte gesetzgeberisch schalten und walten würden, schon mulmig wurde - würden sie sich an den historischen Kompromiss halten , zwischen Katholiken und Freidenkern, der dem Nachkriegsbelgien den Kitt gegeben hatte ? Sollte die neue Einrichtung doch, quasi nebenbei, über den Schutz religiöser und philosophischer Minderheiten wachen, umso mehr, da ihr neben Richtern auch verdiente Politiker angehörten, wie auch jetzt noch.Es wird wohl ein Geheimnis der belgischen Geschichte bleiben, warum bei der DRucklegung ein Komma falsch gesetzt worden war,- ungewollt oder gewollt - jedenfalls erklärte sich die neue Einrichtung mit bemerkenswerter Keckheit zur Hüterin des Gleichheitsprinzips in JEDER Hinsicht, nicht nur in weltanschaulicher: die sei nur EIN Beispiel , so das Schiedsgericht in seiner Auslegung von Grammatik und Zeichensetzung. 1 zu 0 für die neue Einrichtung -. WAs wird nun aus der urbelgischen Art, Gesetze erst im nachhinein zu erlassen, nach begrenzten und kontrollierten Feldversuchen: dieser Vorgehensweise haben die Belgier solch bahnbrechende Errungenschaften wie das Recht auf Euthanasie oder auf Palliativhilfe zu verdanken, auch der Schwangerschaftsabbruch oder eine künftige kontrollierte Heroinabgabe wäre mit einem Verfassungsgericht deutscher Prägung so nicht möglich gewesen , jedenfalls nicht mit der nötigen gesellschaftlichen Vorarbeit. Diesen Weg will sich der Gesetzgebe auch erhalte: billigt er dem Verfassungsgericht neuen Zuschnitts doch nur das Recht ein, Gesetze auf die Grundrechte hin zu überprüfen, wenn sie schon verabschiedet sind, und das während sechs Monaten, oder im Rahmen präjudizieller Fragen. Und wohlweislich sind nicht alle Grundrechte von Kapitel zwei überprüfbar: Das Recht auf Arbeit nicht, und auch nicht das Recht auf eine anständige Wohnung - die stehen schon in der Verfassung nur pro forma, Kritiker würden sagen, ideologisch , Befürworter, als wichtiger Anreiz.Wohl sind etwa Briefgeheimnis und das Eigentumsrecht dem Ermessen des Gerichts anvertraut.
Dass der Gesetzgeber den Staatsrat mit ähnlichen Rechten ausgestattet hat, für die unteren Ebenen, muss auch nicht verwundern, angesichts der belgischen Eigenart, sich von der Anzahl von Einrichtungen nicht abschrecken zu lassen.Fazit: der Belgier hat für jede Klage über ein vermeintlich angetastetes Grundrecht einen Richter, WANN das Urteil gesprochen wird, ist allerdings eine andere Frage - und eine andere Problematik.