Der Kläger habe mehr als zehn Jahre lang gewusst, dass es sich um einen Gesetzesverstoß handeln könnte, ohne juristische Schritte einzuleiten - daher seien mögliche Ansprüche verjährt.
Der heute 31-Jährige hatte die früheren Nirvana-Bandmitglieder und die Plattenfirma verklagt, weil es sich seiner Meinung nach bei der Aufnahme um kommerzielle Kinderpornografie handele.
Die Gegenseite argumentiert, dass der Kläger Jahrzehnte von seiner Berühmtheit profitiert habe und sogar als selbst ernanntes "Nirvana Baby" öffentlich gegen Bezahlung auftrat. Sie forderten, die Klage abzuweisen.
dpa/sh