Ein US-Gericht in Los Angeles stimmte seiner Klage aus dem Jahr 2013 zu, wonach ihm Tantiemen für die Nutzung von Jackson-Songs nach dem Tod des US-Sängers vorenthalten wurden. "Es ist nicht nur ein Sieg für mich selbst, sondern auch einer für Künstlerrechte", schrieb Jones in einem Statement.
Zugesprochen wurden Jones 9,4 Millionen Dollar, gefordert hatte er 30 Millionen US-Dollar. Jacksons Nachlassverwalter hatten die Ansprüche von Jones vor Gericht nur mit 392.000 US-Dollar beziffert und kündigten an, Rechtsmittel einzulegen.
Jackson und Jones waren eines der erfolgreichsten Musiker-Produzenten-Duos der Musikgeschichte. Sie arbeiteten gemeinsam an den Erfolgsalben "Off The Wall", "Thriller" und "Bad".
dpa/jp/est - Archivbild: Mehdi Taamallah (afp)