Die Zeitschrift "Le Soir Magazine" liegt am Mittwoch nicht wie gewohnt in seiner gedruckten Form bei den Zeitungshändlern aus. Damit wird ein Gerichtsurteil umgesetzt, das die Verbreitung eines Artikels verbietet. Der besagte Artikel geht einer Gerichtsaffäre nach, in die ein Familienmitglied einer in der Öffentlichkeit stehenden Person verwickelt ist.
Das Veröffentlichungsverbot begründet das Gericht damit, dass in dem besagten Artikel die Privatsphäre dieser Person verletzt würde. Die Direktion von Le Soir Magazine hat nun beschlossen, eine angepasste PDF-Version der aktuellen Ausgabe online zur Verfügung zu stellen. Am Freitag soll die Papier-Version folgen.
Der belgische Verband der Berufsjournalisten AJP kritisierte das Verbot scharf und sprach von Zensur. Der Berufsverband erinnert an den Artikel 25, der die Pressefreiheit zu den Grundrechten zählt. Erst 2011 war Belgien vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Nicht-Beachtung der Pressefreiheit verurteilt worden.
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