Der Redakteursrat des ORF hat Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. Das bestätigte am Donnerstag die Kanzlei der Journalisten. Ziel ist es, die Unabhängigkeit des Senders vor politischer Einflussnahme zu stärken.
In dem öffentlich-rechtlichen Sender hatte es in der Vergangenheit immer wieder heftige Proteste gegeben, weil Posten politisch motiviert an bestimmte Kandidaten gegangen sein sollen. Unter anderem sorgte die Personalie des neuen Online-Chefs Thomas Prantner für Aufsehen, die als Zugeständnis an die rechte FPÖ gewertet wurde.
Die Redakteure wollen nun eine Aufhebung von Teilen des ORF-Gesetzes erreichen, in denen es um ihre Anhörungs- und Mitwirkungsrechte bei Postenbesetzungen geht. Sie kritisieren, dass darin keine Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen ihre Rechte enthalten sind.
Beschwerden dazu bei der Medienbehörde und dem Bundeskommunikationssenat wurden wegen fehlender Zuständigkeiten abgewiesen. Nun soll der Verfassungsgerichtshof prüfen, ob das ORF-Gesetz verfassungswidrig ist. Dann müsste die Regierung ein neues Gesetz formulieren. Mit einem Urteil ist frühestens in einem Jahr zu rechnen, hieß es von der Anwaltskanzlei.
dpa