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«Tatort»-Vorspann erneut vor Gericht

13.01.201115:05
Richy Müller und Felix Klare sind die SWR-Tatortkommissare "Lannert und Bootz" in Stuttgart
Richy Müller und Felix Klare sind die SWR-Tatortkommissare "Lannert und Bootz" in Stuttgart

Fast jeder Fernsehzuschauer kennt den «Tatort»-Vorspann - doch wer hat ihn eigentlich erfunden? Mit dieser Frage muss sich seit Donnerstag das Oberlandesgericht (OLG) München befassen.

Die Richter des 29. Zivilsenats sollen klären, ob die Münchner Grafikerin Kristina Böttrich-Merdjanowa die Urheberin des berühmten Vorspanns mit dem Auge im Fadenkreuz und den rennenden Beinen auf nassem Asphalt ist - und ob sie als solche genannt werden muss.

Wäre dies der Fall, könnte die Grafikerin versuchen, eine finanzielle Nachvergütung geltend zu machen. Die Entscheidung des OLG wird am 10. Februar verkündet. Sie könnte Folgen für die gesamte Branche haben.

Als der Vorspann 1969 entstand, hatte die Grafikerin pauschal 2500 Mark bekommen. Nach Ansicht ihres Anwalts Nikolaus Reber zu wenig für einen Vorspann, der prägend geworden ist für die beliebte ARD-Serie: Mittlerweile wurde er fast unverändert in knapp 800 «Tatort»-Folgen gezeigt und war tausendfach bei Wiederholungen der Krimis zu sehen.

Dieses Missverhältnis zwischen der Vergütung und dem Umfang der Nutzung und den daraus resultierenden Erträgen und Vorteilen für die Sender sei exorbitant, sagte Reber. Ob seiner Mandantin tatsächlich eine nachträgliche finanzielle Beteiligung zusteht und wie hoch diese ausfallen könnte, müsse nach der Entscheidung des OLG geklärt werden.

Vor dem Landgericht hatte die heute 75 Jahre alte Grafikerin mit ihrer Klage gegen den Bayerischen und den Westdeutschen Rundfunk (BR/WDR) im März 2010 bereits weitgehend Recht bekommen. Die 21. Zivilkammer hatte damals das Urheberrecht der Künstlerin an dem Vorspann bestätigt und ihr Anspruch auf Auskunft über den Umfang der Nutzung zugesprochen. Gegen das Urteil waren WDR und BR, aber auch die Klägerin in einem Punkt in Berufung gegangen.

Nach Ansicht der Fernsehsender ist die Grafikerin nicht die alleinige Urheberin - und habe somit auch keinen Auskunftsanspruch. Zudem ist man bei WDR und BR der Meinung, dass die Klägerin sich viel zu spät um diese Angelegenheit kümmere. Immerhin liegt das Ganze mehr als 40 Jahre zurück. Sollte sie am Ende gewinnen, wären aber nicht nur BR und WDR betroffen. Alle ARD-Anstalten produzieren «Tatort»-Krimis, also auch Radio Bremen, RBB, HR, MDR, SR und SWR.

Silke Katenkamp (dpa) - Bild: SWR/Kluge

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