Der gestorbene Kunstsammler Cornelius Gurlitt hat seine umstrittene millionenschwere Sammlung dem Kunstmuseum Bern in der Schweiz vermacht. Die privatrechtliche Stiftung Kunstmuseum Bern wurde laut Testament zur "unbeschränkten und unbeschwerten Alleinerbin eingesetzt", wie Museumsdirektor Matthias Frehner am Mittwoch mitteilte.
Die Nachricht habe eingeschlagen "wie ein Blitz aus heiterem Himmel", ergänzte er. Es habe zu keiner Zeit irgendwelche Beziehungen zwischen Herrn Gurlitt und dem Kunstmuseum Bern gegeben. Das bayerische Kunstministerium kündigte an, die Sammlung auf ihre Bedeutung für das deutsche Kulturgut zu prüfen.
Gurlitt hinterließ seinen letzten Willen nach Angaben des Münchner Amtsgerichtes bei einem Notar in Baden-Württemberg. Das Gericht wird nun prüfen, ob das Testament gültig ist. Außerdem ordnete das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft München die Obduktion von Gurlitts Leiche an. Die Todesursache sei unklar, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch. Man wolle klären, ob es Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden gab. Bislang gebe es dafür aber keine Anzeichen.
Gurlitt, der Sohn von Adolf Hitlers Kunsthändler Hildebrand Gurlitt, war am Dienstag im Alter von 81 Jahren in seiner Münchner Wohnung gestorben - ohne seine geliebten Bilder, die im Februar 2012 beschlagnahmt worden waren, vorher noch einmal zu sehen. Nach Angaben seiner Anwälte waren sein Arzt und ein Pfleger zum Todeszeitpunkt bei ihm. Die Staatsanwaltschaft bezweifelt das. Ein Arzt sei seinen Informationen nach erst nach Gurlitts Tod gerufen worden, sagte Steinkraus-Koch.
Fragen "rechtlicher und ethischer Natur"
Das Berner Museumsdirektor zeigte sich "einerseits dankbar und freudig überrascht". Er wolle aber auch nicht verhehlen, dass das Vermächtnis "eine erhebliche Verantwortung und eine Fülle schwierigster Fragen aufbürdet, Fragen insbesondere rechtlicher und ethischer Natur". Zuvor war auch spekuliert worden, dass Gurlitt seine Bilder einem österreichischen Museum vermacht haben könnte.
Dass die ausgewählte Institution sich in der Schweiz befindet, könnte weitere gesetzliche Hürden bedeuten. Nach Einschätzung des Erbrechts-Experten Anton Steiner, Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht, könnte das Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes greifen, wenn die Bilder in ein Nicht-EU-Land gehen sollen.
Gurlitts Sprecher Stephan Holzinger wollte sich zum Inhalt des Testaments nicht äußern. Unklar ist beispielsweise, ob sich das Testament nur auf die Münchner Sammlung bezieht oder auch auf die Bilder, die erst Anfang Februar 2014 in Gurlitts Salzburger Haus gefunden wurden - darunter auch ein wertvoller Picasso. Sowohl Holzinger als auch das bayerische Justizministerium betonten, dass die Anfang April getroffene Vereinbarung zwischen Gurlitt und dem Staat auch für die Erben Gültigkeit besitzt - auch wenn dies nicht explizit im Vertrag stehe.
Gurlitt hatte der Bundesregierung und dem Freistaat Bayern vertraglich zugesichert, seine Sammlung von Experten untersuchen zu lassen. Unter Nazi-Raubkunstverdacht stehende Werke werde er gegebenenfalls zurückgeben. Die Taskforce Schwabinger Kunstfund geht von 458 verdächtigen Bildern aus, Gurlitt und seine Anwälte sprachen stets von nur rund 40. Insgesamt waren 1280 Bilder in Gurlitts Wohnung in München-Schwabing gefunden worden.
dpa/est - Bild: DPA