Um den Verbleib der in Rotterdam gestohlenen Meisterwerke von Picasso, Monet, Matisse und anderen gibt es neue Verwirrung. Zum Auftakt des Prozesses um den spektakulären Coup im Oktober 2012 erklärten mehrere Rechtsanwälte der Angeklagten am Dienstag in Bukarest, die Bilder seien intakt. Sie widersprachen damit bisherigen Berichten, wonach die sieben Werke wahrscheinlich verbrannt worden seien. Nach kurzer Verhandlung wurde der Prozess auf den 10. September vertagt.
"Wir haben sie (die Angeklagten) davon überzeugt zu sagen, wo sie (die Bilder) sich befinden", sagte die Anwältin Maria Vasii aus dem Verteidigerteam vor laufenden Fernsehkameras. "Unsere Mandanten warten auf einen korrekten Prozessrahmen, um die Bilder den niederländischen Behörden zu übergeben." Worauf sich die Forderung nach einem "korrekten Prozessrahmen" beziehe, sagte Vasii nicht.
Schon Monate vor Prozessbeginn hatten die Angeklagten verlangt, in den Niederlanden vor Gericht gestellt zu werden und nicht in Rumänien. Im Gegenzug hatten sie die Herausgabe der Bilder versprochen. Ein anderer Rechtsanwalt sprach von nur fünf intakten Bildern, ohne Angaben über die weiteren zwei Werke.
Zwei Täter und vier mutmaßliche Komplizen
Zwei Männer sind des Diebstahls angeklagt, daneben müssen sich auch vier mutmaßliche Komplizen verantworten. Gestohlen wurden aus der Rotterdamer Kunsthalle je ein Werk von Pablo Picasso, Paul Gauguin, Henri Matisse, Jacob Meyer de Hahn, Lucian Freud sowie zwei Werke von Claude Monet.
Ob die millionenteuren Werke später verbrannt wurden, ist unklar. Die Mutter eines der mutmaßlichen Täter soll sie in den Ofen gesteckt haben, um Beweise zu vernichten. Dies sagte die Frau den Staatsanwälten. Später widerrief sie ihre Angaben. Rumänische Kriminologen und Kunsthistoriker waren zu dem Schluss gekommen, dass in dem Ofen mindestens drei Gemälde in Öl auf Leinwand verbrannt wurden, darunter Objekte aus dem 19. Jahrhundert. Die Staatsanwaltschaft machte dazu bislang keine Angaben. Dieser Punkt war zunächst formell nicht Gegenstand des Verfahrens, er sollte später separat vor Gericht kommen.
Von den sechs Angeklagten sind vier in Untersuchungshaft. Einer der mutmaßlichen Räuber ist flüchtig. Ein Mann, der als Hehler verdächtigt wird, durfte auf freiem Fuß bleiben. Grund für die Vertagung des Prozesses waren Unklarheiten zum Status der Geschädigten - wie etwa der betroffenen Versicherung - als Nebenkläger.
dpa/jp - Bild: Daniel Mihailescu (afp)