Das Römische Imperium hatte ein hoch entwickeltes Rechtswesen, doch die Strafen waren grausam. Auch Polizei gab es im alten Rom nicht - die Menschen versuchten, sich mit Magie zu schützen.
Wer im alten Rom Opfer eines Betrugs oder Raubes wurde, wusste sich oft nicht anders zu helfen als mit Flüchen und Verwünschungen. Kein Wunder, dass viele auf okkulte Praktiken setzten und die Götter zu beschwören versuchten.
Die Flüche ritzten die Opfer in ihrer Hilflosigkeit auf Bleitäfelchen und vergruben sie - offiziell war Schadenszauber verboten. In ihrem Rachedurst spickten Geschädigte auch Voodoo-Puppen mit Nadeln.
Schlüssel und Fabelwesen
«Der Römer war sehr abergläubisch», sagt der Leiter des Museums und Archäologe Marcus Reuter. Außerdem waren die Bürger Roms in ihrem Sicherheitsbedürfnis wahre Schlüsselfetischisten. «Die Römer schlossen alles ab, vom großen Portal bis zum kleinen Schmuckkästchen», sagt Reuter. «Unmengen von Schlüsseln wurden bei Ausgrabungen gefunden.»
Schutz bieten sollten auch Fabelwesen wie Seeleopardinnen oder Medusenköpfe, die in Bronze gegossen an den Haustüren angebracht waren. Geldschätze wurden in der Fußbodenheizung vergraben oder in die Wand eingemauert. Mosaike mit Hunde-Darstellungen warnten vor dem bissigen Wachhund («Cave Canem»).
Wegelagerer und Seeräuber
Kaum beizukommen war den Wegelagerern - überall im Römischen Reich zeugten Grabsteine für die Opfer vom Unwesen der Räuber. Fälscherwerkstätten und gezinkte Würfel gruben die Archäologen aus. Schädel von Mordopfern werden in Xanten ebenso gezeigt wie eiserne Fußfesseln und eine ganze Armee von Terrakotta-Wachhunden, die nur in Gräbern gefunden wurden und offenbar Schutz vor Grabräubern bieten sollten.
Damals wie heute kämpften Staaten auch gegen Seeräuberei. Einen Coup landete Cäsars Gegenspieler Pompeius im Mittelmeer: Durch ein verlockendes Amnestieangebot soll er schlagartig Hunderte Ex-Piraten in Kleinasien neu angesiedelt haben.
Menschenhandel, Prostitution und Zuhälterei waren legitim in der römischen Antike. Käufliche Liebe war steuerpflichtig. Ehebruch dagegen war ein anzeigepflichtiges Verbrechen. Die Vergewaltigung einer verheirateten Frau konnte mit dem Tod bestraft werden - eine Verjährungsfrist gab es nicht.
Die Strafen
Umfangreiche Protokolle von Gerichtsverhandlungen zeugen von einem entwickeltem Rechtswesen. Die Justiz machte mit Verbrechern dann aber meist kurzen Prozess. Haftstrafen gab es nicht. Verurteilte erwartete eine Geldstrafe, Verbannung, Schinderei in Bergwerken oder ein grausamer Tod. Wer einen engen Verwandten getötet hatte, wurde «gesäckt», nämlich mit einer Schlange, einem Hahn und einem Affen in einen Sack genäht und in den Tiber geworfen. Brandstifter wurden lebendig verbrannt.
Für einen günstigen Preis konnten Finanzprokuratoren zum Tode verurteilte Verbrecher auch für Volksfeste zum Zerfleischen durch wilde Tiere weitergeben. Sträflinge wurden Löwen und Tigern immer nur im Morgenprogramm der Amphitheater vorgeworfen, der Nachmittag gehörte den Gladiatoren.
Bild: Stefan Bauer (wikipedia)