1966 überraschte Elizabeth Taylor die Kinozuschauer, als sie die Hauptrolle in der Theaterverfilmung "Wer hat Angst vor Virginia Woolf" spielte: Sie hatte enorm zugenommen und verkörperte die streitlustige Martha derart überzeugend, dass sie ihren zweiten Oscar gewann.
Es handelte sich damals um ein Vier-Personen-Stück von Edward Albee, in dem ein Ehepaar sich vor den Augen zweier Gäste in einem brillanten Psycho-Krieg regelrecht zerfleischt.
"Carnage" von Yasmina Reza ist ähnlich angelegt, nur dass dieses Mal beide Ehepaare sowohl Akteure als auch Zuschauer sind.
New York: Zwei Jungs haben sich im Park gestritten. Es ist zu Handgreiflichkeiten und Verletzungen gekommen. Die Eltern der beiden treffen sich, um das Ganze wie zivilisierte Menschen aufzuarbeiten. Doch die Konstellation ist so, dass alle vier im Laufe der Begegnung anfangen, Gift zu versprühen, wobei auch der eigene Ehepartner nicht verschont wird.
Drei Oscar-Preisträger (Kate Winslet, Jodie Foster und Christoph Waltz) und ein Oscar-Nominierter (John C. Reilly) sind die Darsteller und haben ihren Spaß an der Katastrophe, wobei ich persönlich finde, dass Jodie Foster nicht so gut mit der Situation klarkommt: Ihr Spiel wirkt oft unnötig theatralisch und wenig natürlich. Kate Winslet hingegen, die wir seit "Der Vorleser" nur in einer kleinen Rolle in "Contagion" gesehen haben, ist einfach grandios.
Die Tatsache, dass keine der vier Figuren auch nur annähernd sympathisch ist, mag zu einer gewissen Abwehrhaltung des Zuschauers führen, der sich manchmal wünscht, aus der Wohnung fliehen zu können, um dem Terror mal für fünf Minuten zu entkommen. Doch gibt es genug Absurdes, das ihn zum Lachen bringt, sodass er mit dem Gefühl nach Hause geht, dass der Abend sich trotz allen "Gemetzels" gelohnt hat.
Frank Vandenrath - Bild: Claudio Onorati (epa)
1977 wurde Polański in Los Angeles wegen Vergewaltigung unter Verwendung betäubender Mittel eines damals 13 Jahre alten Mädchens angeklagt; die Anklage umfasste insgesamt sechs Punkte. Das Verfahren fand unter sehr großem Interesse der Öffentlichkeit statt. Um die Minderjährige zu schützen, schlug ihr Anwalt eine Verständigung im Strafverfahren (engl. plea bargain) vor, damit sie nicht öffentlich vor Gericht aussagen musste. Der Staatsanwalt stimmte zu, ebenso Polańskis Verteidiger, weil dadurch die Anklage auf den einen Punkt des „außerehelichen Geschlechtsverkehrs mit einer Minderjährigen“ reduziert wurde, in dem Polański sich schuldig bekannte.[16]
Auf Grund des Alters des Opfers war eine psychische Beurteilung des Täters gesetzlich vorgeschrieben, zu der Polański für 90 Tage ins Staatsgefängnis eingewiesen wurde. Nach 42 Tagen erfolgte die vorzeitige Entlassung mit der Empfehlung, eine Bewährungsstrafe zu verhängen. Als sich abzeichnete, dass der Richter sich nicht an die Vereinbarung halten würde, diese Empfehlung zu berücksichtigen, floh Polański aus den Vereinigten Staaten nach London.[17] Kurz darauf siedelte er nach Paris über, um einer Auslieferung durch Großbritannien zu entgehen. Seitdem vermied er eine Einreise in die USA sowie in Staaten, aus denen eine Auslieferung zu befürchten war. Da er seit 1975 die französische Staatsbürgerschaft hat,[18] konnte er aus Frankreich nicht an die USA ausgeliefert werden.
Hat die oraliche Instanz des BRF den Herrn Polanski als BRF tauglich erklärt Herr Vandenrath?
@Nelles Jean-Pierre:
Löschen Sie wenigstens die Verweise auf die Fußnoten ([17], [17] und [18]) aus dem Text, nachdem Sie diesen aus Wikipedia hier reinkopieren. Überhaupt kann sich jeder selbst denn Wikipedia-Eintrag zu Roman Polanski anschauen, der muss nicht unbedingt hier wiedergegeben werden.
Tja, so ist das bei Vivant: All' die schönen Texte sind aus dem Internet geklaut. Guttenberg läßt grüssen.
Noch eine Bemerkung zu dem mit der deutschen Wikipedia verbundenen Lizenzrecht:
Die Texte der deutschen Wikipedia werden unter der rechtsverbindlichen "Creative Commons Attribution/Share Alike 3.0 Unported"-Lizenz veröffentlicht. (Die entsprechenden Lizenzbestimmungen findet man hier: http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode.)
Dies bedeutet, man darf den Text vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen und diese sogar bearbeiten. Allerdings nur unter Nennung des Rechteinhabers (hier die Wikimedia Foundation Inc.) und unter den gleichen Lizenzbedingungen.
Wenn ich es richtig sehe, hat Herr Nelles in seinem Beitrag weder den Rechteinhaber genannt, noch wird die BRF-Website unter einer der "Creatice Commons"-Lizenz vergleichbaren Lizenz veöffentlicht.
Lieber Herr Reuter, Ihre persönlichen Konflikte haben wirklich nichts mit dem Thema zu tun. (Auch wenn ich Ihnen Recht gebe)
Dennoch möchte ich die Frage von Herrn Nelles aufgreifen: Wieso wird Herr Polanski wieder so gefeiert? Das würde mich auch mal interessieren!
Aber, Klaus, ich habe keinerlei persönliche Konflikte. Mir gefällt nur nicht, wenn sich jemand mit fremden Federn schmückt und dann auch noch der meinung ist, er sei der tollste Hecht im Teich.
Wie gesagt, das sehe ich ja auch so. Aber es ist schade, dass dieses Thema nicht wirklich diskutiert wird hier, ich finde das nämlich alles Andere als lustig oder normal!
Wieso soll ich die Fußnoten löschen Herr Reuter. Daran sieht man doch, das der Text nicht von mir ist!
@Nelles Jean-Pierre:
Aber Herr Nelles, die Fußnoten haben sie doch gelöscht. Nur die Verweise auf die Fußnoten haben sie mit kopiert. Und die hängen quasi im luftleeren Raum, da sie nirgends hin verweisen.
Herr Nelles!
BITTE machen Sie sich mal vertraut mit den Spielregeln freier Informationen a la Wikipedia und freier Software a la Linux usw. ...
... dann dürfte Ihnen sehr schnell klar werden worum es Herrn Reuter geht!
Sie begehen Diebstahl und versetzen den BRF in eine missliche Lage!
Würden Sie so mit Quellcode umgehen den ich unter der GPL veröffentlicht habe gäbe es definitiv Probleme - für Sie und den BRF!
Pit Demmer
P.S.
Ihrer Kritik an Polanski kann ich mich allerdings anschliessen!