Es ist die Geschichte von David und Goliath. In der Rolle des Goliath: die Gesellschaft Moulinsart. Die gehört der Witwe des belgischen Comic-Genies Hergé, Fanny, und ihrem Mann, Nick Rodwell. Moulinsart saß bislang wie eine brütende Glucke auf dem Werk des Brüsseler Comic-Künstlers.
Die Gesellschaft ist als äußerst penibel bekannt, wenn es darum geht, das Werk des großen Hergé zu schützen. Böse Zungen würden sagen: Wenn es darum geht, möglichst viel Geld aus dem Erbe des 1983 verstorbenen Künstlers herauszuschlagen.
Jedenfalls hatte Moulinsart mal wieder einen Prozess angestrengt, diesmal gegen einen harmlosen niederländischen Tim und Struppi-Fanclub mit rund 700 Mitgliedern. Diese "Hergé-Gesellschaft" gibt drei Mal im Jahr eine Mitgliederzeitschrift heraus, gespickt mit Reproduktionen von Zeichnungen aus Hergé-Alben.
Weil dieses Fan-Blättchen eben nur den Mitgliedern vorbehalten ist, drückte Moulinsart lange Zeit ein Auge zu. Irgendwann änderte die Gesellschaft aber ihre Strategie: Moulinsart verlangte Tantiemen, ansonsten müsse die Mitgliederzeitschrift eingestellt werden. Die "Hergé-Gesellschaft" wollte sich das nicht gefallen lassen und ließ es drauf ankommen. Postwendend folgte die Klage - man sah sich vor Gericht wieder.
Bombe im Prozess
Der Prozess nahm aber eine völlig unerwartete Wendung. Der Verteidigung war nämlich ein explosives Dokument zugespielt worden. Genau gesagt war es der Vertrag, den Georges Remi - Künstlername Hergé, aus den Initialen RG - 1942 mit dem Verlagshaus Casterman abgeschlossen hatte. Darin heißt es: "Georges Remi überträgt die Veröffentlichungsrechte seiner Alben an die Gesellschaft Casterman". Dieser Vertrag war eine Bombe. "In dem Moment, wo man nicht der Rechteinhaber ist, kann man eben diese Rechte auch nicht geltend machen", sagte die Medienanwältin Carine Doutrelepont in der RTBF.
Moulinsart, benannt nach dem Schloss, das Kapitän Haddock bewohnt, war bislang so etwas wie der Schrecken aller Tim und Struppi-Freunde. Jeder, der auch nur die kleinste Tintin-Zeichnung irgendwo im Öffentlichen Raum zeigte, der wurde zur Kasse gebeten - und das meist ziemlich unfreundlich. Sogar Kneipen, die ihre Wände mit Fan-Artikeln ausgeschmückt hatten, bekamen irgendwann Druck gemacht - nach dem Motto "entweder zahlen oder abhängen".
Kritiker beklagten immer wieder, dass man damit allenfalls dafür sorge, dass Tintin auf Dauer aus der Populärkultur verschwindet. Jean-Claude Jouret, Professor für Publizistik und Tintin-Experte, kann das nur bestätigen. Moulinsart hatte überall den Daumen drauf, verhinderte quasi jede noch so harmlose Veröffentlichung von Tintin-Motiven. Das sei schon etwas übertrieben gewesen, so Jouret.
Der Schuss ist jetzt also nach hinten losgegangen. Das Gericht wies die Klage ab, folgte der Argumentation der Verteidigung. Sprich: Inhaber der Rechte an den Zeichnungen ist allein das Verlagshaus Casterman. Das kann geradezu spektakuläre Folgen haben: "Im Grunde könnte jetzt jeder, der in vergleichbaren Fällen Tantiemen an Moulinsart gezahlt hat, sein Geld zurückverlangen", sagt Medienanwältin Carine Doutrelepont.
Nächste Frage: Wie wird das Verlagshaus Casterman mit der neuen Situation umgehen? Es sei nämlich nicht gesagt, dass Casterman die Rechte ähnlich strikt verwalten werde wie die Gesellschaft Moulinsart, sagt der Publizistik-Professor Jean-Claude Jouret. Die Interessen seien nämlich anders gelagert. Casterman hat ein Interesse daran, dass Tintin möglichst viel und überall zu sehen ist - man will schließlich Alben verkaufen. Für Tim und Struppi und die anderen Hergé-Figuren bricht möglicherweise bald eine andere Zeit an.
Bild: Yorick Jansens/BELGA