Das satirische Buch "Die schönsten Wanderwege der Wanderhure" darf weiterhin unter diesem Titel verkauft und verlegt werden. Das entschied am Dienstag das Oberlandesgericht in Düsseldorf und hob damit die Anordnung der vorhergehenden Instanz auf.
Der groteske, ironische Titel genieße Kunstschutz und stehe zudem in engem Bezug zum ersten Kapitel des Buches, sagte der Richter am Oberlandesgericht, Wilhelm Berneke. Eine Verwechslungsgefahr mit der Wanderhuren-Roman-Reihe sehe er nicht. Mit der Entscheidung gab der Senat dem Dresdner Verlag Voland & Quist recht, der den Kurzgeschichtenband "Die schönsten Wanderwege der Wanderhure" herausgibt und auf Kunstfreiheit pocht.
Der Verlag Droemer Knaur hatte den Verkauf im März vom Düsseldorfer Landgericht untersagen lassen. Die Begründung damals: Der Titel sei nicht als Satire erkennbar. Das Werk mache sich die Erfolge der mehrteiligen Wanderhuren-Serie aus dem Münchner Verlag zunutze.
"Natürlich wird die Bekanntheit ausgenutzt. Das ist klar", erkannte Berneke an. Jeder, der allerdings Sprachgefühl habe, verstehe seiner Meinung nach, dass es sich um eine gegensätzliche, konstruierte Kombination des Titels handle. "Prostituierte im Mittelalter waren gezwungen Geld zu verdienen und sind nicht umhergewandert."
Mit schöner Aussicht und landschaftlichen Strecken habe das Satire-Buch offenkundig nichts zu tun, erklärte Berneke. Der Anwalt des Münchner Verlagshauses sah das während der Berufungsverhandlung anders und betonte: Es gebe sehr wohl Stadtführungen oder Reiseführer angelehnt an Roman-Schauplätze und Figuren.
"Die schönsten Wanderwege der Wanderhure" ist ein Kurzgeschichtenband. Dieser setzt sich unter anderem mit aggressiver Vermarktung von Bestsellern auseinander. Auch die Wanderhuren-Titel von Droemer Knaur kommen darin vor.
dpa - Cover: Verlag Voland & Quist