Somit muss der Band nicht aus dem Verkauf genommen werden.
Der Humor in dem Comic sei nicht bösartig, urteilte das Gericht. Auch habe Hergé 1930 nicht die Geisteshaltung haben können, die 1981 das Gesetz zur Bekämpfung des Rassismus inspiriert habe.
Hergé habe eine Geschichte ersonnen, um seine Leser zu unterhalten, mehr nicht, so das Gericht. Es erinnerte auch daran, dass Hergé selbst nie im Kongo gewesen sei und sich von den Exponaten des Kolonialmuseums habe inspirieren lassen. Der Band lege Zeugnis ab von der gemeinsamen Geschichte zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Verschiedene Verbände hatten nicht nur in Belgien gegen dieses Frühwerk Hergé's geklagt: In Schweden und in den USA musste es aus den öffentlichen Bibliotheken entfernt werden.
belga/fs - Archivbild: Julien Warnand (belga)