EU: Warnhinweis bei künstlichen Farbstoffen in Lebensmitteln
Knallbunte Süßigkeiten und andere Lebensmittel, die bestimmte künstliche Farbstoffe enthalten, müssen von heute an einen Warnhinweis auf der Packung tragen. Nach einer EU-Verordnung muss der Satz "kann Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen" aufgedruckt sein.