EU-Gericht: "Sie haben gewonnen"-Werbung verboten
Stoppschild für die Werbewirtschaft: Werbung für Preisausschreiben, die dem Adressaten vermittelt, er habe bereits gewonnen, ist nicht erlaubt. Das gilt zumindest für Preise, die Kosten mit sich bringen - etwa wenn der Empfänger dafür telefonieren, SMS verschicken oder sonstige Gebühren zahlen muss.