EU-Richter stärken Recht auf Krankenbehandlung im Ausland
Wenn sich EU-Bürger nicht auf die Krankenhäuser in ihrem Heimatland verlassen können, haben sie das Recht auf eine Behandlung im Ausland. Engpässe in einer einzelnen Klinik reichen allerdings nicht aus, urteilen EU-Richter. Eine herzkranke Frau muss weiter bangen.