Urteil: Staat darf arbeitssuchenden EU-Bürgern Sozialhilfe verweigern
Arbeitslose EU-Bürger haben zum Beispiel in Deutschland keinen Anspruch auf Hartz IV. Zugewanderte EU-Bürger, die schon einmal Arbeit in Deutschland gefunden hatten, auch nicht. So urteilt der Europäische Gerichtshof. Sozialpolitiker kritisieren die Entscheidung.