EuGH-Urteil: Arbeitgeber können Kopftuch im Job verbieten
In der Europäischen Union können Arbeitgeber Mitarbeiterinnen das Tragen von Kopftüchern untersagen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Dienstag entschieden und gleichzeitig bestimmte Bedingungen gestellt. Neben den Klägern hatten sich auch Politiker, Unternehmer und Menschenrechtler da ein klares Präzedenzurteil erhofft.