EuGH stärkt Fluggastrechte bei Reisen über EU-Grenzen hinweg
Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Fluggästen gestärkt. Wer mit deutlicher Verspätung an seinem Ziel an einem Endflughafen außerhalb der EU ankommt, kann Anrecht auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro haben. Das geht aus einem am Donnerstag verkündeten Urteil hervor.