Diskriminierung von Rauchern bei Stellenausschreibungen verstößt nicht gegen geltendes EU-Recht
Die Diskriminierung von Rauchern bei Stellenausschreibungen verstößt nicht gegen geltendes EU-Recht. Dieses verbiete lediglich Benachteiligungen aufgrund des Alters, von Behinderung, religiöser Überzeugung oder sexueller Orientierung.