Darin ist verbindlich festgeschrieben, dass die Krankenkassen die Kosten der Behandlung tragen, die auch im Inland anfallen würden. Bei Krankenhausaufenthalten kann eine vorherige Genehmigung nötig werden. Falls die Kassen den Antrag ablehnen, müssen sie dies genau begründen. Beispielsweise könnte bei einem Herzkranken eine Reise ins Ausland als zu gefährlich abgelehnt werden.
EU-Gesundheitskommissar John Dalli betonte in der Debatte, dass besonders Patienten mit langen Wartezeiten für Operationen im eigenen Land von den neuen Bestimmungen profitieren könnten. Sie könnten in ein europäisches Land ausweichen, in dem eine schnellere Behandlung möglich ist.
Vorteile sind auch für Grenzbewohner zu erwarten, für die der Weg zum Krankenhaus im Nachbarland kürzer ist als der zur nächsten Klinik im eigenen Land.
Die direkte Abrechnung über einen Gutschein hat das Parlament allerdings nicht durchsetzen können. In der Regel wird der Patient seine Rechnung zunächst selbst bezahlen müssen, bevor die Krankenkasse ihm das Geld zurückerstattet.
Bislang machen grenzüberschreitende Leistungen nach EU-Schätzungen etwa ein Prozent der Gesundheitskosten der Staaten aus. Die Berichterstatterin Francoise Grossetête erwartet, dass sich daran in Zukunft wenig ändern wird. Befürchtungen, dass es zu massenhaften Reisen von Kranken ins Ausland kommen könnte, hält sie für völlig übertrieben. «Der normale Patient lässt sich lieber zu Hause behandeln, schon wegen der Sprache. Außerdem hat er meistens Vertrauen zu seinem Hausarzt, der ihn zum Spezialisten überweist.»
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