Das entspreche einer Steigerung um mehr als 40 Prozent im Vergleich zum Jahresende 2015, als erst 2.299 Klagen verzeichnet worden seien. Das Blatt beruft sich auf eine Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei.
Untätigkeitsklagen gegen eine Verwaltung sind möglich, wenn Anträge nicht binnen einer angemessen Frist entschieden werden.
dpa/cd - Illustrationsbild: Radek Mica (afp)