Die Richter stellten außerdem die besondere Schwere der Schuld des 26-Jährigen fest. Damit kann er nach 15 Jahren keinen Antrag auf frühzeitige Haftentlassung stellen. Der Mann wurde wegen Mordes, Misshandlung von Schutzbefohlenen und schweren sexuellen Missbrauchs schuldig gesprochen.
Die 25 Jahre alte Mutter des Säuglings verurteilten die Richter wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen zu zwei Jahren auf Bewährung. Das Gericht blieb damit deutlich unter der Strafforderung der Anklage.
Motiv für die grausame Tat waren nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Frust und Eifersucht des Vaters. Er habe nach der Rückkehr von Frau und Säugling aus der Klinik das Baby wiederholt misshandelt.
dpa/est