Schmerzpatienten sollen künftig Cannabis auf Rezept in der Apotheke bekommen können. Nach jahrelangen Diskussionen brachte das Bundeskabinett am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe auf den Weg. "Wir wollen, dass für Schwerkranke die Kosten für Cannabis als Medizin von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders geholfen werden kann", sagte der CDU-Politiker in Berlin.
Patienten ohne therapeutische Alternative sollen getrocknete Cannabisblüten und -extrakte erhalten. Der Anbau soll dafür ermöglicht werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte soll als staatliche Cannabisagentur fungieren. Die Agentur soll das medizinische Cannabis laut Gesetzentwurf an Hersteller von Cannabis-Arzneimitteln, Großhändler oder Apotheken weiterverkaufen. Bis es den geplanten staatlich kontrollierten Anbau in Deutschland gibt, soll die Versorgung mit Importen gedeckt werden.
Bislang haben rund 650 Patienten eine Ausnahmeerlaubnis für Cannabisblüten und -extrakte aus der Apotheke. Die Erstattung, die nun generell möglich werden soll, soll aber an wissenschaftliche Begleitstudien geknüpft werden.
Generelle Cannabisfreigabe abgelehnt
Eine generelle Cannabisfreigabe lehnt die Regierung ab. Die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler sagte: "Cannabis ist keine harmlose Substanz. Daher darf es auch keine Legalisierung zum reinen Privatvergnügen geben."
Der Gesetzentwurf muss nun das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Der Zeitung "Die Welt" sagte Gröhe, es sei wahrscheinlich, dass das Gesetz spätestens im Frühjahr 2017 in Kraft treten könne.
Die Deutsche Schmerzgesellschaft begrüßte das Vorhaben. Cannabinoide könnten für ausgewählte Patienten hilfreich sein, allerdings wirkten sie in vielen Fällen nur sehr schwach schmerzlindernd. "Bemerkenswert ist, dass in Einzelfällen speziell ausgewählte Patienten, bei denen die gebräuchlichen Schmerzmittel versagen, von der Anwendung der Cannabinoide sehr stark profitieren", so der Präsident der Schmerzgesellschaft, Michael Schäfer. Dies betreffe etwa Patienten mit multipler Sklerose, Querschnittslähmung oder Nervenverletzung. Auch Aids- oder Krebspatienten bekommen entsprechende Produkte.
dpa/fs/km/sh/sr - Bild: François Nascimbeni/AFP