In erster Instanz hatte das Gericht dem Schüler eine Gebetsecke zugebilligt.
Das Berufungsgericht begründet sein Urteil damit, eine Einschränkung der Religionsfreiheit sei in der Schule gerechtfertigt, um andere Verfassungsgüter zu schützen, darunter die Elternrechte und das schulische Neutralitätsgebot.
Gegen das Berufungsurteil kann vor einem höheren Gericht Beschwerde eingelegt werden.
dpa/fs