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Berufungsgericht bestätigt Haftstrafe für Brustimplantate-Betrüger

02.05.201607:3902.05.2016 - 17:00
  • Frankreich
PIP-Gründer Jean-Claude Mas (Bild: Januar 2001)
PIP-Gründer Jean-Claude Mas (Bild: Januar 2001)

Der Skandal um reißanfällige Brustimplantate von PIP sorgte weltweit für Schlagzeilen, Tausende Frauen ließen sich ihre Silikonkissen herausoperieren. Der Gründer muss für vier Jahre ins Gefängnis.

Im Skandal um Brustimplantate aus Billig-Silikon hat ein Berufungsgericht in Frankreich die vierjährige Haftstrafe für den Gründer des Herstellers PIP bestätigt. Die Richter im südfranzösischen Aix-en-Provence sahen es als erwiesen an, dass Jean-Claude Mas seine Kunden bewusst täuschte. Die inzwischen insolvente Firma Poly Implant Prothèse (PIP) hatte jahrelang Brustimplantate aus billigem, nicht für Medizinprodukte zugelassenem Industriesilikon geliefert. Diese erwiesen sich als reißanfälliger als andere Silikonkissen. Weltweit könnten Schätzungen zufolge Hunderttausende Frauen PIP-Implantate bekommen haben.

Der 76 Jahre alte PIP-Gründer und vier ebenfalls angeklagte frühere Mitarbeiter waren gegen das Ende 2013 verkündete Urteil aus erster Instanz in Berufung gegangen. Mas argumentierte, das verwendete Silikon sei nicht gesundheitsschädlich. Sein Anwalt kündigte nun an, auch gegen das Berufungsurteil Revision beim Kassationsgericht einzulegen, wie die französische Nachrichtenagentur AFP meldete. Der Fall war 2010 aufgeflogen und hatte weltweit für Aufsehen gesorgt. Die Behörden empfahlen den Frauen, die Kissen vorsorglich entfernen zu lassen - allein in Frankreich kamen mehr als 18.000 Betroffene dieser Aufforderung nach.

Neben der Haftstrafe wurde gegen Mas auch eine Geldstrafe von 75.000 Euro und ein Berufsverbot für den Gesundheitsbereich verhängt. "Mas und die anderen haben keinen Cent, niemand wird zahlen", sagte sein Anwalt. Der Strafprozess mit mehr als 7000 Frauen als Nebenklägerinnen gilt als einer der größten in der französischen Justizgeschichte.

PIP-Opfer aus Frankreich hatten im vergangenen Jahr die Möglichkeit, eine Entschädigung aus einer von PIP abgeschlossenen Versicherung zu beantragen. Allerdings stand dafür nur die Garantiesumme von drei Millionen Euro bereit. Etwa 4500 Opfer meldeten sich, für jede Frau blieben daher im Schnitt jeweils gut 650 Euro.

Die juristische Aufarbeitung des Skandals ist noch nicht abgeschlossen: So sind Ermittlungen zu Straftatbeständen wie Körperverletzung und zu finanziellen Aspekten noch im Gange.

dpa/sh/km/mh - Bild: Eric Estrade/AFP

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