Breivik hatte wegen seiner Isolationshaft geklagt und vor knapp einer Woche teilweise Recht bekommen. Ein Osloer Gericht führte unter anderem die Länge und mangelhafte Begründung der Isolation an. Dies verstoße gegen die Menschenrechtskonvention.
Breivik hatte 2011 bei Anschlägen in Oslo und auf der Insel Utoya 77 Menschen getötet. Dafür wurde er zu 21 Jahren Gefängnis verurteilt.
dpa/mh