Merkel verteidigte zwar ihre Entscheidung als richtig, die Justiz ermächtigt zu haben, gegen Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Präsidenten zu ermitteln. Sie ärgere sich jedoch darüber, dass sie das Schmähgedicht Böhmermanns als "bewusst verletzend" kritisiert habe. Mit dieser Äußerung sei der Eindruck entstanden, dass hier ihre "persönliche Bewertung" etwas zähle.
dpa/sh