Zu Inhalt wechseln
  • BRF Nachrichten
  • BRF1
  • BRF2
  • Mediathek
  • Unternehmen
  • BRF1 Livestream
  • BRF2 Livestream
  • BRF Podcast
  • Wetter
  • Verkehr
  • iconfacebook-1
  • iconyoutube-1
  • instagram
  • linkedin2
BRF Nachrichten
  • Home
  • Regional
    • Alle Gemeinden
    • Amel
    • Büllingen
    • Burg-Reuland
    • Bütgenbach
    • Eupen
    • Kelmis
    • Lontzen
    • Raeren
    • St. Vith
  • National
  • International
  • Sport
    • Fußballergebnisse
  • Meinung
    • Kommentar
    • Presseschau
  • Kultur
    • Bücher
    • Kino
    • Kunst
    • Medien
    • Musik
  • 80 Jahre BRF
-

Staatsanwaltschaft will Loveparade-Strafprozess mit Beschwerde retten

05.04.201615:37
Gedenktafel für die 21 Toten der Loveparade-Katastrophe am 24. Juli 2010 in Duisburg
Gedenktafel für die 21 Toten der Loveparade-Katastrophe am 24. Juli 2010 in Duisburg (Archivbild: Federico Gambarini/AFP)

Die Staatsanwaltschaft Duisburg will mit einer Beschwerde erreichen, dass es doch noch einen Strafprozess zur Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten gibt.

Die ablehnende Entscheidung des Landgerichts sei "nicht nachvollziehbar und rechtsfehlerhaft", teilte die Anklagebehörde mit. Gleichzeitig machten sich das Landgericht und die Staatsanwaltschaft Duisburg gegenseitig Vorwürfe, für das vorläufige Scheitern des Verfahrens verantwortlich zu sein.

Die Richter hatten die Ablehnung eines Strafprozesses vor allem damit begründet, dass sich die Anklage im Wesentlichen auf ein zweifelhaftes Gutachten eines britischen Panikforschers stütze. Die Staatsanwaltschaft konterte hingegen, die Kammer hätte sich bei Zweifeln an dem Gutachten veranlasst sehen müssen, einen zweiten Gutachter zu beauftragen. Das sei gängige Praxis.

Die Richter wiederum betonten, sie dürften nicht einfach selbst ein neues Gutachten einholen - das sei ihnen "von Gesetzes wegen untersagt". Weil die Staatsanwaltschaft ihre Anklage letztlich nicht stichhaltig habe begründen können, habe es keine andere Möglichkeit gegeben als einen Strafprozess abzulehnen.

Über die Beschwerde der Staatsanwaltschaft entscheidet nun das Oberlandesgericht Düsseldorf. Das kann Monate dauern.

dpa/mh - Bild: Federico Gambarini (afp)

Nach oben
  • Home
  • Regional
  • National
  • International
  • Sport
  • Meinung
  • Kultur
  • 80 Jahre BRF

Neuigkeiten zum BRF als Newsletter

Jetzt anmelden
Sie haben noch Fragen oder Anmerkungen?
Kontaktieren Sie uns!
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Barrierefreiheit
  • Cookie-Zustimmung anpassen

Design, Konzept & Programmierung: Pixelbar & Pavonet

Cookie Hinweis

Wir nutzen Cookies, um die Funktion der Webseite zu gewährleisten (essentielle Cookies). Darüber hinaus nutzen wir Cookies, mit denen wir User-Verhalten messen können. Diese Daten teilen wir mit Dritten. Dafür brauchen wir Ihre Zustimmung. Welche Cookies genau genutzt werden, erfahren Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.

Nur essentielle Cookies zulassen Alle Cookies zulassen
  • BRF1
  • BRF2
  • Mediathek
  • Unternehmen
  • Home
  • Regional
    • Alle Gemeinden
    • Amel
    • Büllingen
    • Burg-Reuland
    • Bütgenbach
    • Eupen
    • Kelmis
    • Lontzen
    • Raeren
    • St. Vith
  • National
  • International
  • Sport
    • Fußballergebnisse
  • Meinung
    • Kommentar
    • Presseschau
  • Kultur
    • Bücher
    • Kino
    • Kunst
    • Medien
    • Musik
  • 80 Jahre BRF
  • Wetter
  • Verkehr
  • iconfacebook-1
  • iconyoutube-1
  • instagram
  • linkedin2
  • BRF1 Livestream
  • BRF2 Livestream
  • BRF Podcast
Podcast
-