Die ablehnende Entscheidung des Landgerichts sei "nicht nachvollziehbar und rechtsfehlerhaft", teilte die Anklagebehörde mit. Gleichzeitig machten sich das Landgericht und die Staatsanwaltschaft Duisburg gegenseitig Vorwürfe, für das vorläufige Scheitern des Verfahrens verantwortlich zu sein.
Die Richter hatten die Ablehnung eines Strafprozesses vor allem damit begründet, dass sich die Anklage im Wesentlichen auf ein zweifelhaftes Gutachten eines britischen Panikforschers stütze. Die Staatsanwaltschaft konterte hingegen, die Kammer hätte sich bei Zweifeln an dem Gutachten veranlasst sehen müssen, einen zweiten Gutachter zu beauftragen. Das sei gängige Praxis.
Die Richter wiederum betonten, sie dürften nicht einfach selbst ein neues Gutachten einholen - das sei ihnen "von Gesetzes wegen untersagt". Weil die Staatsanwaltschaft ihre Anklage letztlich nicht stichhaltig habe begründen können, habe es keine andere Möglichkeit gegeben als einen Strafprozess abzulehnen.
Über die Beschwerde der Staatsanwaltschaft entscheidet nun das Oberlandesgericht Düsseldorf. Das kann Monate dauern.
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