Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass das Gutachten eines Sachverständigen "gravierende inhaltliche und methodische Mängel" aufweise. Auf dieser Basis lasse sich nicht beantworten, aus welchen Gründen es zur Katastrophe im Juli 2010 gekommen sei.
Bei der Loveparade war es an einer Engstelle zu einem tödlichen Gedränge gekommen. 21 Menschen starben bei dem Technofestival, über 650 wurden verletzt, einige von ihnen schwer.
Angeklagt waren sechs Bedienstete der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter der Loveparade-Veranstalterfirma.
dpa/est - Illustrationsbild: Oliver Berg (afp)